Saarland Medien lobt Saarländischen Landesprogrammpreis Kino für das Jahr 2024 aus

Saarbrücken, 08.10.2024: Erneut vergibt die Saarland Medien GmbH den Landesprogrammpreis an saarländische Kinos, welcher die Qualität der saarländischen Kinolandschaft herausstellt. Dabei werden saarländische Kinobetriebe in den Kategorien Bestes Jahresprogramm und Innovatives Kinomarketing ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt in diesem Jahr insgesamt 10.000 Euro. Der Hauptpreis für das Beste Jahresprogramm ist mit 3.000 Euro dotiert. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine dreiköpfige Fachjury.

Zum Preiswettbewerb zugelassen sind Betreiber/-innen eines gewerblichen Kinos im Saarland, das im Jahr 2023 mindestens 4 Monate geöffnet war, in der Öffnungszeit durchschnittlich an mindestens 2 Tagen in der Woche einen Spielbetrieb nachweisen kann und mit maximal 7 Sälen ausgestattet ist.

Explizit vom Wettbewerb ausgenommen sind Kinos, die eine regelmäßige staatliche Subvention zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes erhalten, sogenannte Kommunale Kinos.

Folgende Unterlagen sind für eine Teilnahme am Preiswettbewerb einzureichen:

Anträge inkl. aller Anlagen können digital als PDF-Datei bis zum

21. Oktober 2024, 12:00 Uhr

per E-Mail an conrad@saarland-medien.de eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Die Preisträger und Preisträgerinnen werden im Rahmen des saarländischen Filmemacherabends am 03.11.2024, Beginn 18.00 Uhr, in der Stumm’schen Reithalle in Neunkirchen bekannt gegeben. Es ergeht herzliche Einladung.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Saarland Medien GmbH
Steffen Conrad
Tel.: 0681 / 38988 – 15
E-Mail:
conrad@saarland-medien.de

 

 

Wichtige Hinweise bezüglich des EU-Beihilferechts

Die Auszahlung des Preisgelds erfolgt auf Basis der De-minimis-Verordnung.[1]
Demnach dürfen die an ein einziges Unternehmen in Deutschland ausbezahlten
De-minimis-Beihilfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren insgesamt 300.000 Euro nicht übersteigen.

Deswegen müssen Zuwendungsempfänger:innen vor Auszahlung der Zuwendung gegenüber der Saarland Medien GmbH angeben, ob sie oder ein mit ihnen verbundenes Unternehmen im Betrachtungszeitraum weitere De-minimis-Beihilfen beantragt und ausgezahlt bekommen haben, und wenn ja, wann und in welcher Höhe.

Anhand dieser Angaben wird geprüft, ob mit dem Preisgeld der Höchstbetrag von 300.000 Euro im Betrachtungszeitraum eingehalten wird. Sollte der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen mit der Förderung den Höchstbetrag von 300.000 Euro übersteigen, kann das Preisgeld nicht oder nur anteilig ausgezahlt werden.

 

[1]VERORDNUNG (EU) 2023/2831 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen vom 13.12.2023.

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